Wenn Sie Ihr Haus neu bauen, sanieren oder modern ausstatten möchten – mit Wärmepumpe, PV-Anlage, E-Ladestation oder Sauna – stoßen Sie sehr schnell auf Begriffe wie Anschlussleistung, Netzbereitstellungsentgelt oder Netznutzungsentgelt.
Diese Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber völlig unterschiedliche Dinge.
Und genau das führt bei vielen Bauherren – und leider auch bei Installateuren und Elektrikern – zu Missverständnissen und unnötigen Kosten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen klar, strukturiert und absolut laientauglich,
wie das österreichische Stromsystem funktioniert und wann Sie wirklich etwas bezahlen müssen – und wann nicht.
Anschlussleistung, Netzbereitstellungsentgelt oder Netznutzungsentgelt – Die 3 wichtigsten Begriffe – einfach erklärt
Damit wir nicht durcheinanderkommen, beginnen wir mit dem Wichtigsten:
Anschlussleistung (technisch)
Das ist die tatsächliche elektrische Leistung, die Ihr Haus über die Hauptsicherung beziehen kann.
Typisch für Einfamilienhäuser:
- 3×25 A → ca. 17 kW
- 3×35 A → ca. 24 kW
Das ist die physikalische Leistungsfähigkeit des Anschlusses, die bestimmt, wie viele Geräte gleichzeitig laufen dürfen.
Netzbereitstellungsentgelt (einmalige Zahlung für kW-Erhöhung)
Das NBE ist eine einmalige Gebühr, die anfällt, wenn Sie Ihr vertraglich vereinbartes Bezugsrecht (die kW, die Sie offiziell beanspruchen dürfen) erhöhen.
Die meisten bestehenden EFH haben:
- mindestens 4,0 kW Bezugsrecht (historisch, pauschal)
- aber 17–24 kW technische Leistung
→ Das ist normal.
Wenn Sie jedoch mehr Leistung offiziell anmelden wollen (z. B. 3×50 A, Sauna + 2×Wallbox + Durchlauferhitzer), verrechnet der Netzbetreiber pro zusätzlichem kW ein Entgelt.
Netznutzungsentgelt (laufende Netzgebühr)
Das kennen die meisten – es steht auf jeder Stromrechnung. Dabei handelt es sich um
- ein monatliches/jährliches Entgelt
- je nach Netzbetreiber unterschiedlich
- abhängig vom verbrauchten kWh
- NICHT von der Anschlusssicherung
Wichtig:
Das Netznutzungsentgelt hat NICHTS damit zu tun, ob Sie eine Wallbox, Sauna oder Wärmepumpe haben. Sie zahlen es immer.
Warum diese Begriffe so oft verwechselt werden
Viele Menschen denken, dass sie höhere Netzkosten zahlen müssen, wenn sie eine Wallbox installieren lassen. Das stimmt so aber nicht.
Nur wenn Ihre technische Anschlussleistung zu klein wäre UND Sie diese offiziell erhöhen, kommt das Netzbereitstellungsentgelt ins Spiel. Die laufenden Netzgebühren ändern sich dadurch nicht.
Elektriker und Installateure sprechen leider oft ungenau („Sie brauchen 22 kW, sonst haut’s die Sicherung“), ohne die Begriffe zu trennen.
Neubau vs. Bestandsgebäude – warum das ein großer Unterschied ist
Beim Neubau / Ersterschließung
Wenn ein Grundstück noch nie einen Zähler hatte, dann zahlen Sie:
- Netzanschlusskosten (Kabel zum Haus + Hausanschlusskasten)
- Netzbereitstellung (Erstausstattung) → ist im Netzanschluss oft pauschal enthalten
- ggf. Tiefbaukosten
Das kann mehrere tausend Euro kosten (je nach Bundesland).
Bei einem bestehenden Haus
Wenn bereits ein Zähler existiert, ist das meiste schon bezahlt:
- Netzanschluss: ✔
- 4 kW Bezugsrecht: ✔
- In der Regel 3×25 A oder mehr: ✔
Dann zahlen Sie nur, wenn Sie offiziell mehr Leistung anmelden.
Beispiel: Sie haben 17 kW technisch, wollen aber 30 kW nutzen → Leistungserhöhung → Netzbereitstellungsentgelt
Wann braucht ein Einfamilienhaus überhaupt eine Leistungserhöhung?
Kurz gesagt: Ganz selten.
Moderne Häuser mit:
- 11 kW Wallbox
- Sauna 9 kW
- Wärmepumpe
- Herd
- Klima
kommen mit 3×25 A oder 3×35 A fast immer aus.
Warum ist das so? Wegen des Gleichzeitigkeitsfaktor. Diese Geräte laufen nicht gleichzeitig mit voller Leistung.
Außerdem gibt es:
- Lastmanagement in Wallboxen
- Priorisierungen
- Begrenzungen
- Taktbetrieb der Geräte
Dadurch wird der Hausanschluss kaum jemals überlastet.
Wichtig: In 90 % der Fälle braucht ein Einfamiienhaus KEINE Erhöhung
Die Realität: Warum oft unnötig „Angst gemacht“ wird
Es kann vorkommen, dass man Ihnen sagt, dass eine Wallbox (11 kW) plus Sauna (9 kW) in Summe 20 kW brauchen und sie deshalb 3×50 A.
Das stimmt so nicht, weil:
- Wallbox lädt nicht, während die Sauna läuft
- Wallbox kann geregelt werden
- Geräte takten
- Niemand kocht, sauniert und lädt zwei E-Autos gleichzeitig
Deshalb liegt die tatsächliche gleichzeitige Last fast immer unter 20 kW.
Bundesländer-Vergleich – NÖ, Wien, Burgenland, Steiermark
Niederösterreich (Netz NÖ / EVN)
- NBE: ca. 210 € pro kW netto
- Technischer Standard: meist 3×25 A
- EFH: in 95 % aller Fälle keine Erhöhung notwendig
Wien (Wiener Netze – Sonderfall!)
Hier gibt es zwei Besonderheiten:
- Netzbereitstellung für höhere Anschlussleistung → ähnlich wie NÖ, eigener Tarif pro kW
- Laufende Netzgebühr kann steigen, wenn viele Jahre sehr hoher Verbrauch vorliegt
In Wien gibt es Modelle, bei denen sehr hoher Jahresverbrauch ODER hohe 15-Minuten-Spitzenlasten dazu führen können, dass ein Leistungstarif angewendet wird (mit zusätzlichem kW-Jahresentgelt).
Dies ist für Einfamilienhäuser aber fast nie relevant, sondern betrifft hauptsächlich Mehrparteienhäuser und Gewerbe.
Burgenland (Netz Burgenland)
- Mischung aus Pauschale + kW-Komponente
- Technisch meist großzügig ausgelegt
- Leistungsanhebungen selten erforderlich
Steiermark (Energie Steiermark Netz)
- eigene Tariftabellen
- kW-basierte Netzbereitstellung
- ähnlich wie NÖ
- EFH fast immer innerhalb der Standardleistun
Was ist mit PV-Anlagen? (Sehr wichtig!)
Viele Bauherren glauben, dass wenn sie 25 kW PV installieren, auch 25 kW Anschlussleistung benötigen. Das stimmt so nicht.
Es gibt zwei verschiedene Leistungen:
- Bezugsleistung = Strom, den Sie aus dem Netz holen. Dies ist für Hausanschluss & Netzbereitstellung relevant.
- Einspeiseleistung = Strom, den Ihre PV ins Netz drückt
→ relevante Grenze: oft 30 kVA / 20–25 kW
→ ab diesem Wert kann ein Einspeisemanagement oder ein spezieller Zähler notwendig werden.
Wichtig: Das ändert NICHT Ihre Anschlussleistung für den Verbrauch! Sie können 25 kW PV haben und trotzdem nur 3×25 A Bezug verwenden
Wann muss ich in der Praxis wirklich zahlen?
Nur wenn Sie:
- Ihre Zugangsleistung offiziell erhöhen (z. B. 3×50 A oder 63 A)
- Mehr kW verlangen, als Ihr bestehender Hausanschluss hergibt
- Zwei große Dauerverbraucher gleichzeitig ohne Lastmanagement betreiben wollen
- Eine Gewerbenutzung anmelden
Gedankensprung-Checkliste für Bauherren
✔ Lassen Sie Ihre tatsächliche Gleichzeitigkeitslast realistisch berechnen
✔ Nutzen Sie Lastmanagementsysteme, statt blind Leistung zu erhöhen
✔ Bei PV > 20–25 kW: prüfen Sie die Einspeiseregeln des Netzbetreibers
✔ Prüfen Sie zuerst: „Besteht bereits ein Zähler?“ → dann ist vieles billiger
✔ Vertrauen Sie nicht auf „Summe der kW“ – das ist fast immer falsch
✔ Fragen Sie bewusst nach: „Brauchen wir WIRKLICH eine Erhöhung?
Fazit: Die meisten EFH brauchen keine Erhöhung – nur gute Planung
Mit einer professionellen haustechnischen Planung – wie wir sie bei Gedankensprung Baumanagement durchführen – kann nahezu jedes moderne Einfamilienhaus ohne teure Anschlussleistungserhöhungen betrieben werden.
Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.
Die richtige Auslegung, ein intelligentes Lastmanagement und die realistische Einschätzung der Gleichzeitigkeitslast verhindern unnötige Kosten.
So bleiben Sie sicher, normkonform und sparsam.









